Privathaftpflichtversicherung
Wer anderen Schaden zufügt
Jeder erwischt mal einen schlechten Tag, ist in Eile, müde oder nicht richtig bei der Sache – und schon ist es passiert. Bereits kleine Unaufmerksamkeiten können große Schäden verursachen, die viel Geld kosten.
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie in verschiedenen privaten Lebensbereichen vor den finanziellen Folgen solcher Missgeschicke.
Sie prüft, ob und in welcher Höhe eine Schadensersatzpflicht gegenüber Dritten besteht, übernimmt berechtigte Ansprüche im Rahmen des Vertrags und wehrt unberechtigte Forderungen ab – wenn nötig auch vor Gericht.
Abgesichert sind Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden. Je nach Tarif können auch Gefälligkeitsschäden eingeschlossen sein.
Wer ist über die private Haftpflicht versichert?
Sie entscheiden, wer versichert ist. Leben Sie allein, bietet sich ein Single-Tarif an. Für Alleinerziehende, Paare und Familien gibt es Tarife, die mehrere Personen über einen Vertrag absichern.
Für einen Familientarif müssen Sie nicht verheiratet sein. Entscheidend sind die jeweiligen Vertragsbedingungen zur Lebensgemeinschaft.
Im Vergleichsrechner können Sie auswählen:
Single ohne Kinder
Versicherungsschutz für eine einzelne Person.
Single mit Kindern
Für Alleinerziehende und ihre mitversicherten Kinder.
Paare ohne Kinder
Für Ehepaare und Lebensgemeinschaften.
Familien mit Kindern
Gemeinsamer Schutz für die versicherte Familie.
Welche Personen konkret mitversichert sind, ergibt sich aus den Bedingungen des gewählten Tarifs.
Das sind typische Privathaftpflicht-Schäden
Die Privathaftpflichtversicherung kommt für versicherte Schäden auf, die Sie anderen Personen versehentlich zufügen und für die Sie haften. Drei Beispiele:
Personenschaden
Sie laufen auf dem Gehweg. Als Sie ein Spinnennetz streifen, weichen Sie abrupt auf den Radweg aus. Ein Radfahrer stürzt und verletzt sich schwer. Seine Rückkehr ins Berufsleben ist zunächst nicht absehbar.
Kosten für Verdienstausfall und langwierige Reha-Maßnahmen können mehrere Hunderttausend Euro erreichen.
Sachschaden
Bei Freunden sehen Sie sich Urlaubsfotos auf einem Laptop an. Versehentlich stoßen Sie ein Glas Limonade um. Die Flüssigkeit beschädigt wichtige Bauteile. Die Daten können gerettet werden, der Laptop muss jedoch ersetzt werden.
Beispielhafter Schaden: 2.500 Euro.
Vermögensschaden
In Eile überqueren Sie eine vielbefahrene Straße. Ein Taxifahrer muss stark bremsen und es kommt zu einem Auffahrunfall mit mehreren Fahrzeugen. Zusätzlich zu den Reparaturen entsteht dem Taxiunternehmen durch den Fahrzeugausfall ein finanzieller Schaden.
Beispielhafter Ausfallschaden: 3.000 Euro.
Die tatsächliche Regulierung hängt unter anderem von der Haftungslage und dem Versicherungsvertrag ab.
Welche Deckungssummen sind sinnvoll?
Es ist ratsam, eine Deckungssumme von mindestens zehn Millionen Euro zu wählen. Gerade Personenschäden können sehr hohe Kosten verursachen, beispielsweise für:
- Rehabilitationsmaßnahmen und medizinische Versorgung
- Schmerzensgeld
- Behindertengerechten Umbau einer Wohnung
- Langfristigen Verdienstausfall
Für zusätzliche Leistungen wie Schlüsselverlust oder Gefälligkeitsschäden können besondere Entschädigungsgrenzen gelten. Diese können unterhalb der allgemeinen Versicherungssumme liegen.
Welche Zusatzleistungen sind sinnvoll?
Der Basisschutz lässt sich je nach Versicherer um verschiedene Leistungen erweitern. Besonders interessant sind:
Schlüsselverlust
Schutz bei Verlust fremder privater Schlüssel, beispielsweise zur Mietwohnung, sowie je nach Tarif beruflicher Schlüssel. Dies kann auch Kosten für den Austausch von Schließanlagen umfassen.
Sinnvoll für: Mieter und Arbeitnehmer.
Unbezahlte Hilfeleistungen
Absicherung bestimmter Schäden, die bei unentgeltlicher Hilfe entstehen, beispielsweise bei einem Umzug oder beim Blumengießen. Die Haftung kann dabei vom Einzelfall abhängen.
Sinnvoll für: Menschen, die häufig helfen.
Forderungsausfalldeckung
Kann unter bestimmten Voraussetzungen einspringen, wenn Ihnen selbst ein Schaden zugefügt wird und der verantwortliche Schädiger nicht zahlen kann.
Sinnvoll für: Zusätzliche finanzielle Sicherheit.
Mietsachschäden
Je nach Tarif Schutz bei Schäden an gemieteten Räumen, Ferienunterkünften oder bestimmten gemieteten beziehungsweise geliehenen Sachen.
Sinnvoll für: Mieter und Reisende.
Ehrenamt
Versicherungsschutz für bestimmte Personen- und Sachschäden, die während einer ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen können.
Sinnvoll für: Ehrenamtlich Aktive.
Wie kann ich meine bestehende Versicherung wechseln?
Der Wechsel Ihrer Privathaftpflichtversicherung ist in der Regel unkompliziert. Ihren bestehenden Vertrag können Sie zum vereinbarten Laufzeitende unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.
Viele Verträge laufen ein Jahr. Häufig beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, maßgeblich sind jedoch Ihre Vertragsbedingungen. Bei bestimmten Beitragserhöhungen kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen.
Für die Kündigung Ihrer bisherigen Versicherung können Sie die kostenlose Kündigungshilfe im Vergleichsrechner verwenden. Diese befindet sich unter dem Kalenderblatt im Tarifrechner.
Versenden Sie die Kündigung über einen vom Versicherer akzeptierten Kommunikationsweg und bewahren Sie einen Nachweis auf.
Ihren neuen Vertrag können Sie bereits heute beantragen und einen späteren Versicherungsbeginn vereinbaren.
Unsere Empfehlung: Stimmen Sie den Beginn des neuen Vertrags auf das Ende Ihrer bisherigen Versicherung ab, damit keine Versicherungslücke entsteht. Vermeiden Sie eine unnötige Doppelversicherung.
Wann leistet die Privathaftpflicht nicht?
Die Privathaftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz, hat jedoch auch Grenzen. Typischerweise sind folgende Schäden nicht versichert:
- Eigenschäden: Schäden an Ihrem eigenen Eigentum oder Schäden innerhalb des mitversicherten Personenkreises.
- Vorsätzlich verursachte Schäden: Schäden, die Sie absichtlich herbeiführen.
- Schäden durch Hunde oder Pferde: Hierfür ist üblicherweise eine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich.
- Bestimmte Fahrzeugschäden: Schäden durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge sowie bestimmter Luft- oder Wasserfahrzeuge. Für einzelne Fahrzeuge und Drohnen kann je nach Tarif eine Mitversicherung bestehen.
Entscheidend für den Versicherungsschutz sind immer die Bedingungen des jeweiligen Tarifs.
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